Wissenswertes über:
Gerade im Barfuss Nassbereichen wie z.B. in Schwimmbädern ist durch die höhere Rutschgefahr auch eine höhere Rutschsicherheit gefordert. Die Berufsgenossenschaft stellt verschiedene Forderungen an die Fussbodensicherheit.
Durch die Prüfung der Rutschsicherheit nach der DIN 51130 erfolgt die Einstufung in R9 – R13 Werte. Je höher die hinter dem R stehende Zahl, desto trittsicherer ist der Belag.
Eine Besonderheit bilden Keramiken für Barfuss Nassbereiche. Diese Oberflächen werden nach DIN 51097 geprüft und in die Bewertungsgruppen nach GUV 26.17 A, B und C eingeteilt.
Für den privaten Bereich gibt es keine Vorgaben. Dort sind polierte oder glattglasierte Keramiken anwendbar. Ein privates Schwimmbad oder eine private Sauna sollte aber nach den Regeln der GUV 26.17 Rutschsicherheit für Barfuß Naßbereiche ausgeführt werden.
Vermeiden Sie Unglücksfälle und die damit verbundene Schadensersatz- oder Regressansprüche und achten Sie auf die Rutschsicherheit im Nassbereich. Mit Supergrip-Oberflächenschutz machen Sie jeden Fussboden trittsicher. Kontaktieren Sie uns.
Weitere Infos : www.supergrip.de